Zuschlagsbeschwerde in Zwangsversteigerung
vom 5.8.2006
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Auf Anfrage des Rechtspflegers schickte die Bausparkasse, die einen deutlich höheren Anteil an den "bestehenbleibenden Rechten" einnimmt als die Bank(die sich nicht geäußert hat), dem Rechtspfleger folgendes Schreiben: "...teilen wir mit, daß wir vermutlich Löschungsbewilligung für die zu unseren Gunsten eingetragene Grundschuld erteilt und diese dem/den Eigentümer/n ausgehändigt haben. ... Wir sind mit der Auszahlung an den nunmehr aus der Grundschuld Berechtigten sowie mit dem Erlöschen des Grundpfandrechtes einverstanden." Obwohl die Bausparkasse dem Rechtspfleger mitteilte, dass sie aus dem Grundpfandrecht keine Ansprüche mehr geltend machen will, werden für die Bausparkasse im Grundbuch immer noch "bestehenbleibende Rechte" geführt.