§ 11 SGB II - Selbständigkeit nach ALG II - Bezug
vom 1.11.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Die Gewinne der zwei Gewerbe wären einzeln zu betrachten und anzurechnen. ... Ihnen ist zuzumuten, die zweite unwirtschaftliche selbständige Tätigkeit aufzugeben; ein „Verlustausgleich" aus mehreren selbständigen Tätigkeiten ist somit nicht möglich." ... Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass ein zweites Gewerbe (was auch in engem Zusammenhang mit der ersten Tätigkeit steht) nur zur Betrachtung herangezogen wird, wenn dort ein Gewinn erwirtschaftet wird.