ich habe bei ebay ein gameboyspiel gekauft mit dem vermerk, das es ein original wäre (leider weiß ich den verkäufernamen, sowie die artikelnummer nicht mehr). dieses gameboy-spiel habe ich aus privaten gründen am 19.4.05 wieder via ebay unter verkauft zum Preis von 15€ inkl. Porto. der käufer hat auch nach erhalt eine positive bewertung abgegeben. ... Horn von mir ein neues spiel (im Laden preis ca. 40€) zu kaufen und ihm zu senden, so zu sagen als schadenersatz. ich habe ihm angeboten den kaufpreis zu erstatten, doch darauf ging er nicht ein. desweiteren hat er gedroht strafanzeige wegen raubkopieren und betrugs gegen mich zu erstatten. wie kann ich da reagieren, bzw. welche rechtliche folgen hat das für mich, denn ich wusste nicht, dass das spiel kein original war und hab es aber als solches verkauft. desweiteren habe ich in der artikelbeschreibung auch geschrieben, dass ich keine rücknahme oder gewärleistung gebe und dies duch das gegebene gebot akzeptier wird. bitte helfen sie mir, denn ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll, bzw. wie ich mich verhalten soll.