Üble Nachrede und Drohung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin neu hier in Deutschland.Ich hoffe, dass ich Ihnen erklären kann. Ich habe die Aufenthaltserlaubnis ( die Anmerkung ist §25 ab 2 § ). In meinem Heimatland war ich verheiratet .