Krankentagegeldkürzung bei Arbeitslosigkei ?
vom 28.7.2008
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Da ich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erkrankte (noch andauernd), zahlt nicht das Arbeitsamt (für die bin ich nicht arbeitslos, da krank) sondern die private Krankenversicherung das Krankentagegeld. ... Bisher habe ich also noch kein Arbeitslosengeld bezogen. ... Auch zahlt das Arbeitsamt - neben dem Arbeitslosengeld - auch Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.