Arbeitsvertrag zwischen XX AG, Lavendelweg 7, 0815 Musterstadt - nachfolgend "Arbeitgeber" genannt - und Herrn Xx YY 0816 Wasweisich - geb. am -nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt -. ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. ... Die Freistellung ist durch den Arbeitgeber jederzeit widerrufbar. (3) Auch ohne Kündigung endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das jeweils gültige gesetzliche Renteneintrittsalter vollendet hat oder seine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Rentenbescheid festgestellt wird. § 5 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. (2) Der Arbeitgeber behält sich vor, den Beginn und das Ende der regelmäßigen Arbeitszeit festzulegen. § 6 Überstunden (1)Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, soweit diese erforderlich sind und gesetzlich zulässig sind.