Wohnort London / Arbeitgeber Deutschland
beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe in England und werde ab demnächst für ein deutsches und in Deutschland ansässiges Unternehmen arbeiten. ... - Ich habe keinen Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld aus Deutschland (sondern auf das aus England), obwohl ich für ein deutsches Unternehmen arbeite.