Widerrufliche oder Unwiderrufliche Freistellung?
vom 21.10.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Am 28.09.2009 habe ich schriftlich eine betriebsbedingte Kündigung erhalten (mit Datum 28.09.2009): Sehr geehrter Herr x, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus dringenden betrieblichen Erfordernissen zum 31.12.2009, hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Wir bitten Sie, den Erhalt der Kündigung auf beigefügter Kopie zu bestätigen. Die Kündigung habe ich schriftlich bestätigt.