Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind alle Tips hinsichtlich eines Wechsels in die GKV wohl nicht zielführend (über 55 Jahre, Sie müssten sich über 20 Wochentstunden anstellen lassen, Sie lassen sich familienversichern bei Ihrer Frau oder Sie melden sich arbeitslos/lassen sich über die Sozialversicherung absichern).
Mithin ist es wie Sie schon schreiben einer der Fälle, die zur Altersarmut führen.
Ich glaube jedoch nicht, dass das Sozialgericht der richtige Ansprechpartner ist. Dies ist nur möglich, wenn Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dem nicht abgeholfen wird und Sie dann klagen, wenn das nicht hilft, müsste hier vielmehr wohl eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Jedoch kann ich Ihnen hier wenig Hoffnung machen. Nur ganz ganz wenige aller Klagen werden überhaupt nur angenommen.
Zuständig für Streitigkeiten der PKV sind jedenfalls nach SGB XI die Sozialgerichte.
Ggf. bekommen Sie sogar Prozesskostenhilfe.
Da die anderen Möglichkeiten ausscheiden, bleibt letztendlich nur der Klageweg. Daher sollten Sie es versuchen.
Urteile hierüber gibt es so noch nicht, da stets der Einzelfall im Vordergrund steht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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