Renovierung bei Auszug aus einer Mietwohnung
vom 14.2.2018
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Da mein Vormieter eine Wand nicht weiß gestrichen hatte, wurde im Übergabeprotokoll folgendes festgehalten: Die Renovierungsverpflichtung Wände weiß streichen übernimmt der Nachmieter. Die Wände kurz zu streichen wäre ja prinzipiell kein Problem und schnell erledigt, aber mein Vermieter verlangt jetzt von mir die Heizkörper, Einbauschränke und Türen ebenfalls zu renovieren.