sachverhalt: beteiligte personen: ehe ohne ehevertrag (geschlossen 1969), ein gemeinsames volljähriges kind, ein nicht vollj. enkelkind. eintritt des erbfalls im mai 2006 (v verstorben). erzwungenes ehegattentestament(1999) mit dem wortlaut "wir, die ehegatten, ernennen uns gegenseitig zu alleinerben". immobilienbesitz: mehrfamilienhaus, alleiniger eintrag im grundbuch: witwe, seit ca. 1975 wurden kredite/hypotheken nachweislich gemeinsam getilgt. eigentumswohnung: alleiniger eintrag im grundbuch: verstorbener. nachlassverzeichnis steht noch aus, nachlasswert noch offen. keine schenkung zu lebzeiten. fragen: 1. zählt die gemeinsame schuldentilgung (ca. 30 jahre anteilige tilgung der gemeinsamen schulden für das haus) beim haus (keine erbmasse, da besitzerin noch lebt) beim pflichtteil hinzu? 2. gibt es einen anspruch auf ausgleich für den pflichtteilsberechtigten, obwohl keine eintragung im grundbuch erfolgte?