Erschließungsgebür
vom 7.7.2006
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Wir haben von einen Markler ein unbebautes Grundstück gekauft.Der Verkäufer versichert im Kaufvertrag, daß Erschließungskosten oder Anliegerbeiträge nicht rückständig sind.Der Verkäufer erklärt weiter, daß der Kaufgegenstand erschlossen ist.Jetzt sollen wir an die Gemeinde ein Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag zahlen(Abwasserkanal aus NF,Teilbetrag für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes aus NF und Wasserversorgungsbeitrag).Im Jahr 1969 bzw. 1971 wurden für das ehemalige Grundstück schon einmal ein Wasserversorgungsbeitrag und ein Abwasserbeitrag erhoben.Damals standen Garagen auf den Grundstück und das Grundstück galt damals als nicht bebaubar. Meine Frage: Wenn ein Grundstück als erschlossen gilt muß man die Beiträge trotzdem zahlen zudem schon einmal Beiträge gezahlt worden sind ?