L soll dafür lebenslanges Wohnrecht erhalten, unter der Bedingung, dass a) das Wohnrecht von L nicht übertragbar oder vererbar ist und mit dem Tod von L erlischt b) L das Wohnrecht nicht zur Überlassung oder Vermietung an Dritte verwenden darf Des weiteren soll geregelt werden, dass, sofern E vor L verstirbt, c) die Kinder K1 und K2 während der Ausübung des Wohnrechtes von L keine Kosten tragen müssen d) die Kinder K1 und K2 erst nach dem Ableben von L über das Haus verfügen sollen e) die Kinder auf die Auszahlung der Pflichtteile verzichten Fragen: 1) Kann man dies Regeln und wenn ja wer und in welcher Form (Testament, Grundbucheintrag, [beurkundeter?] ... 3) Müssten die Pflichtteile von K1 und K2 von L ausbezahlt werden?