Arbeitsvertrag geändert aufgund anderer Tätigkeit?
》Nun lautet meine konkrete Frage: Ist eine solche Vorgehensweise meines Arbeitgebers überhaupt zulässig, oder ist hierbei nach 5 Jahren einer komplett anderen Tätigkeit, nicht schon eine "Gewohnheit" im Sinne eines möglichen Gewohnheitsrecht angezeigt bzw. ist sodann nicht auch bereits schon eine stillschweigende mündliche Vertragsänderung erfolgt, obzwar niemals schriftlich abgeändert worden ist ???