Probleme mit der Investitionsbank Berlin-IBB
vom 30.6.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
habe mich im jahr 1999 mit einen ARP-darlehen in höhe von damals 30000dm selbstständig gemacht.im jahr 2000 habe ich um einen bankrott vorzubeugen,meine selbstständigkeit aufgegeben.somit wurde das damalige darlehen von seitens der bank gekündigt.inzwischen wieder ins normale arbeitsleben eingetreten,wurde mit der ibb eine rückzahlungsvereinbarung anfänglich in höhe von 25,56eur vereinbart.seit ca.2jahren erhöhung auf 35,79eur.seitdem ruhe beider seiten.regelmäßige zahlungen erfolgten.im april diesen jahres,dann ein anschreiben der ibb,erhöhung der rate auf 100eur zzgl.pfändung aller steuerlichen rückerstattungen.meine frage:darf eine pfändung einfach so durchgeführt werden??wie berechnet sich die summe der pfändung,bei gemeinsamer veranlagung der steuer meines mannes und mir,da die angelegenheit vor eheschließung stattfand??!!