Ablöse Möbel der Vormieterin - Wucher beweisen bzw. Vertrag unwirksam?
vom 19.12.2010
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Den Ablösevertrag zwischen der Vormieterin und mir ist handschriftlich fixiert worden und lautet: "Wohnort, 15.12.2010 Hiermit bestätige ich, "Vormieterin", meine Wohnung möbliert an "Nachmieter" gegen eine Ablöse von 1.000 Euro abzugeben. Die 1.000 Euro setzen sich zusammen aus 100 Euro "Teil Miet Zahlung" für den halben Dezembermonat, 600 Euro für Möbel (enth. ... Unterschrift "Vormieterin" Unterschrift "Nachmieter" " Das klingt nach einer Menge Leistung für den Preis aber die Geräte in der Küche sind mehr oder weniger defekt bzw. die Möbel morsch.