Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
In Ihrer Überschrift sprechen Sie von der Rückforderung der Kaution, im Text dagegen von einer Forderung des Vermieters. Ich gehe davon aus, daß der Vermieter die Kaution noch einbehält, da er Mängel an der Wohnung reklamiert, für die Sie verantwortlich sein sollen.
Grundsätzlich müssen Sie als Mieter Schäden an der Mietwohnung auf Ihre Kosten beseitigen. Wenn Sie dieses nicht tun, kann der Vermieter die Schäden beseitigen lassen und Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen. Für den Fall, daß er diese Kosten von seinem Mieter nicht mehr ersetzt bekommt, hat er die Mietkaution als Sicherheit. Wenn der Vermieter diese Sicherheit nicht mehr benötigt, weil er keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis hat, muß er die Kaution an den Mieter zurückgeben. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten hängen also entscheidend davon ab, ob es Schäden an der Mietwohnung gibt, für die Sie verantwortlich sind.
Bei Schimmelbefall gibt es häufig Streit zwischen Mieter und Vermieter darüber, wer diesen zu vertreten hat. In Ihrem Fall stellt sich dieses Problem jedoch nicht, da Sie ein Übergabeprotokoll besitzen, in dem eindeutig vermerkt ist, daß der Schimmel schon bei Einzug vorhanden war. Damit können Sie bereits denklogisch nicht verantwortlich für die Schimmelbildung sein. Die Faktenlage ist daher m.E. in diesem Fall eindeutig. Der Vermieter kann hier keine Forderungen mehr geltend machen.
Hinsichtlich der weiteren kleinen Schäden muß der Vermieter - wie auch beim Schimmel - beweisen, daß Sie dafür verantwortlich sind. Hier wird der Vermieter Probleme bekommen, da er diese Schäden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt hat. Daher ist zu Ihren Gunsten davon auszugehen, daß diese Schäden nicht bei Übergabe vorhanden waren, sondern möglicherweise später entstanden sind. Immerhin sind seit der Übergabe bereits drei Monate vergangen, in denen möglicherweise viele weiteren Personen Zutritt zur Wohnung hatten und diese Schäden verursacht haben könnten.
Im Ergebnis ist es so, daß der Vermieter beweisen muß, daß Sie für den Schimmel und die anderen Schäden verantwortlich sind. Da Sie ein klares Übergabeprotokoll haben, wird ihm dieser Beweis vermutlich nicht gelingen. Sie haben somit einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
Ich empfehle Ihnen, die Forderungen des Vermieter zurückzuweisen, die Rückzahlung der Kaution unter Fristsetzung zu fordern und diesem Schreiben eine Kopie des Übergabeprotokolls beizufügen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Danke für Ihre Antwort. Würden Sie empfehlen, rechtlich gegen den Vermieter vorzugehen? Ich habe ihm schon vor einigen Wochen eine Kopie des Übernahme-Protokolls gesendet (ohna Antwort) und sein Anwalt hat mir eine Frist bis zum 13.02 gestellt alle ''Mängel'' zu beheben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
VG
Thomas Benkel
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die Kopie des Übergabeprotokolls "nur" an den Vermieter geschickt. In diesem Fall würde ich Ihnen empfehlen, noch eine Zusendung an den Anwalt vorzunehmen. Möglicherweise hat der Vermieter ihm dieses vorenthalten. Falls der Anwalt das Protokoll doch schon von Ihnen erhalten hat, würde ich nunmehr rechtliche Schritte einleiten.
Falls Sie hierbei Hilfe benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Die räumliche Entfernung stellt bei einer Mandatsübernahme keinen Hinderungsgrund dar.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -