Kündigungsfrist und "Renovierung"
vom 16.7.2005
15 €
Historischer Preis
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beantwortet von
In einem Antwortschreiben auf die Kündigung, macht der Vermieter mich "vorsorglich" darauf aufmerksam, dass "Schönheitsreparaturen" durchzuführen sind. ... Im Mietvertrag (kein Vordruckformular sondern frei erstellt) steht: "§14 (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszug verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand, mängelfrei und vollständig renoviert zurückzugeben, d.h. die Schlußrenovierung muß sach- und fachgerecht ausgeführt sein. ... Der Mietvertrag war im Wortlaut derselbe.