Inbesitznahme der Sicherheit aus privatem Darlehensvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Der Rechtsweg vom möglichen gerichtlichen Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid, nach ordentlicher Kündigung des Darlehensvertrages und ausbleibender Rückzahlung der noch offenen Forderung, ist mir bekannt und soll hier nicht Gegenstand meines Beratungsersuchens sein. Vielmehr soll es hier um die Möglichkeit des Einzuges der vertraglich vereinbarten Sicherheit gehen, wenn möglich ohne vorausgehende Kündigung des Darlehensvertrages. ... Frage 3: Vorausgesetzt das aktuelle Fahrzeug des Darlehensnehmers ist an die Stelle der Sicherheit getreten; Darf ich ohne vorherige Ankündigung das Fahrzeug in meinem Besitz nehmen, z.B. durch Beauftragung eines Abschleppunternehmens das Fahrzeug auf mein Grundstück befördern lassen?