Seit Anfang August 2012 befindet sich meine Ehefrau jedoch in Elternzeit für zwei Jahre und erhält Elterngeld in Höhe von ca. 750 Euro pro Monat. ... Unter anderem möchte sie: - Einkommensnachweise meiner Frau, - Elterngeldnachweis meiner Frau, - Kindergeldnachweis, - Rentenversicherungsnachweise meiner Frau, - Einkommensnachweise von mir aus den letzten zwei Jahren sowie eine vorläufige EÜR für 2012, - Rentenversicherungsnachweise von mir - von meiner Frau einen handgeschriebenen Lebenslauf, der grundsätzlich vor Ort (also unter den Augen der Ausländerbehörde) zu schreiben ist Ich könnte meine Einkommensnachweise/Rentennachweise zwar problemlos anhand meiner Steuerbescheide erbringen, frage mich jedoch, wieso diese für eine Anspruchseinbürgerung notwendig sein sollen?