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weitere aufenthalt

24. November 2006 12:21 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter damen und herren,
Ich bin seit 1998 in deutschland,habe mich in 2003 geheiratet und meine frau ist deutsche.Leider nach 2,5 jahre leben wir getrennt und habe vor kurz eine eigenständige aufenthalt erlaubniß bekommen für 1 jahr also bis april 2007.
Im moment sieht schlecht aus mit meine arbeit und ich möchte gern wissen ob ich noch recht auf aufenthalt habe wenn ich keine arbeit habe oder wenn ich arbeitslosengeld 1 bekomme.
Oder im disem fall was bestimmt meine weitere aufenthalt.
Danke

24. November 2006 | 13:41

Antwort

von


(204)
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10437 Berlin
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Im Gegensatz zur ersten Verlängerung nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft muss der Ehegatte eine eigene wirtschaftliche Existenz gefunden haben. Die weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis steht im Ermessen der Behörde und unterliegt den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG , wonach die Sicherung des Lebensunterhaltes Voraussetzung ist.

Der Bezug von Arbeitslosengeld I dürfte noch nicht so dramatisch sein, da der Anspruch darauf aus eigenen Beitragsleistungen erworben wurde. Wichtig ist, dass Sie sich zum einen bemühen, eine neue Arbeit zu finden und dies auch nachweisen können und zum anderen dass diesbezüglich eine günstige Erfolgsprognose besteht.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Selbstverständlich können Sie noch eine kostenlose Nachfrage stellen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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