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1.576 Ergebnisse für nachmieter mieter

Muss Wohnung bei Auszug renoviert werden?
vom 19.12.2011 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern, Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre. in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre (Ziffer 4. bezieht sich auf eine Übernahme des Zustands vom Vormieter, was bei mir nicht der Fall war) 5. bei Auszug sind die Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 3 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen bis zum Vertragsende auszuführen.
Endrenovierung bei Auszug / Schönheitsreparaturen
vom 28.4.2009 35 € Historischer Preis
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Der Mieter hat zu beweisen, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. 5. ... Die Beseitigungspflicht nach Satz 1 besteht auch dann, wenn der Mieter die Änderung von seinem Vermieter übernommen hat oder ein Nachmieter zur Übernahme der Änderungen bereit ist, es sei denn, das Wohnungsunternehmen entlässst den Mieter schriftlich aus seiner Verpflichtung. 4. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Nr. 5 Abs. 2 und 3 AVB, so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist.
Kautionrückzahlung - Wohnung wurde anstandslos übernommen?
vom 8.1.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
am 31.03.06 habe ich meine wohnung zum 31.08.06 gekündigt.die wohnung wurde anstandlos übernommen.es wurden bis heute keine vorderungen gestellt.da der nachmieter früher in die wohnung einziehen wollte,habe ich die kündigung mit einverständnis des vermieters zum 15.08.06 geändert.im september ist mein vermieter in insolvenz gegangen.der bearbeitende anwalt des vermieters kann mir leider nicht in der sache kaution weiter helfen,da die insolvenz nach meinen auszug gemeldet wurde.ich soll meinen vermieter persönlich anschreiben.dies habe ich schon am 18.11.06 schriftlich getan.leider meldet sich der vermieter weder schriftlich noch mündlich nicht.ich habe vor ihn noch einmal(im februar wg.6 monate frist)anzuschreiben.MEINE FRAGE NUN.....wie bekomme ich meine kaution über 738.57 euro zurück wenn der vermieter nicht reagiert?
Nichteinhaltung der Mietzeitbindung
vom 16.4.2009 20 € Historischer Preis
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Morgen sollten wir uns in meiner Wohnung treffen um mit den Nachmietern den neuen Mietvertrag zu unterschreiben. ... Ich bin extra aus der Ukraine hergeflogen, wegen Ihnen. ich werde den Termin morgen mit den Nachmietern absagen. ... Die Nachmieter sind trotz der blöden Situation weiterhin an der Wohnung interessiert, auch wenn es zu einem Untermietverhältnis kommen sollte, welches die Vermieterin gleich ablehnte.
Mietrecht; Nebenkosten, Umbaukosten, Kaution,
vom 26.6.2024 für 105 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Wir waren fast 10 Jahre Mieter in einem Objekt. ... Daraufhin haben wir zum 01.10.2023 einen Nachmieter besorgt und sind in ein anderes Objekt umgezogen. Mit dem Nachmieter hat er einen neuen, teureren Mietzins vereinbart.
Mietrecht Wohnraum
vom 20.2.2018 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sachverhalt und Frage Wohnraum Miete Forderung 5.000 Während der gesamten Mietzeit wurde jeder Mangel, der sich gezeigt hatte, unmittelbar nach Bekanntwerden dem Vermieter/Kläger gegenüber angezeigt. ... Das Verhältnis verschlechterte sich erst, als ich den Nachmietern einige vorhandene Mängel genannt hatte.
Hat man Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten, wenn sich herausstellt, dass diese Renovierung du
vom 11.9.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Da wir kürzlich Wohneigentum erworben haben, stellten wir vertragsgemäß zum 01.10.2010 einen Nachmieter, der nach eigenen Angaben inzwischen auch einen entsprechenden Mietvertrag bei unserem Vermieter unterschrieben hat. ... Angekreuzt ist die erste Variante, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Mietsache bei objektiver Betrachtung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. ... Vertragsklausel § 14 Bagatellschäden Hier ist geregelt, dass der Mieter die Kosten für Reparaturmaßnahmen bis EUR 500 je Reparaturmaßnahme zu tragen hat.
Schönheitsreparaturen - Klauseln unwirksam?
vom 28.5.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schönheitsreparaturen/Renovierung umfassen insbesondere das Weissen von Decken und Wänden sowie d. wischfesten Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände in weiß, alte Tapeten sind vorher zu entfernen, die Wände vorher zu grundieren, ferner soweit nach Absprache mit dem Vermieter/Nachmieter erforderlich den deckenden Anstrich und das Lackieren der Innentüren sowie Fenster- und Außentüren von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen, und Heizkörper (diese mit Heizkörperlack d.h.e. hitzebeständigen Lack) in Weiß. ... Kleine Reparaturen bis zu einer Höhe von DM 450,- pro Jahr trägt der Mieter.
Gewerberaum – Rückbaupflicht der Einbauten des Vormieters?
vom 18.6.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach der schriftlichen Kündigung lehnte unsere Vermieterin einen potenziellen Nachmieter ab und möchte den Raum nun selber nutzen, allerdings ohne Einbauten. ... An dieser Stelle noch zwei Zitate aus unserem Untermietvertrag, in dem die Einbauten nicht erwähnt werden: „Das Mietobjekt befindet sich in vertragsgemäßem Zustand.“ „Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Beendigung in bezugsfertigem, renoviertem Zustand zu übergeben. Kommt der Mieter der Renovierungspflicht nicht nach, so ist der Vermieter befugt, alle erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.“ Fragen: 1a.
Ist dies ein Zeitvertrag ?
vom 22.4.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Eigentlich wollte ich 5 Monate Praktikum machen habe aber nach einem abgebrochen und versuche nun vergeblich einen Nachmieter zu finden, da das Zimmer nur 8 qm hat und dafür recht teuer ist. In meinem Mietvertrag steht bei ''''''''''''''''Dauer des Mietvertrages'''''''''''''''' folgendes: ''''''''''''''''Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2009.Für die Dauer von 2 Jahren verbindlich , also bis zum 28.02.2011 verzichten hiermit sowohl der Mieter als auch der Vermieter wechselseitig auf ihr Recht gemäß § 573 c BGB, das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats des übernächsten Monats ordentlich zu kündigen.''''''''''''''''