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Kautionrückzahlung - Wohnung wurde anstandslos übernommen?

8. Januar 2007 08:50 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

sehr geehrte damen und herren! am 31.03.06 habe ich meine wohnung zum 31.08.06 gekündigt.die wohnung wurde anstandlos übernommen.es wurden bis heute keine vorderungen gestellt.da der nachmieter früher in die wohnung einziehen wollte,habe ich die kündigung mit einverständnis des vermieters zum 15.08.06 geändert.im september ist mein vermieter in insolvenz gegangen.der bearbeitende anwalt des vermieters kann mir leider nicht in der sache kaution weiter helfen,da die insolvenz nach meinen auszug gemeldet wurde.ich soll meinen vermieter persönlich anschreiben.dies habe ich schon am 18.11.06 schriftlich getan.leider meldet sich der vermieter weder schriftlich noch mündlich nicht.ich habe vor ihn noch einmal(im februar wg.6 monate frist)anzuschreiben.MEINE FRAGE NUN.....wie bekomme ich meine kaution über 738.57 euro zurück wenn der vermieter nicht reagiert? mit freundlichen gruss j.n.

8. Januar 2007 | 10:01

Antwort

von


(106)
Anwandener Straße 43
90431 Nürnberg
Tel: 0911 25395207
Web: https://www.Gabriele-Koch.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Der Vermieter ist gem. § 551 III BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen. Die Kaution ist nicht von der Insolvenz des Vermieters erfasst, es besteht insoweit ein Aussonderungsrecht des Mieters gem. § 47 InsO .

Sofern bereits ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt wurde, muss das Aussonderungsrecht bei diesem geltend gemacht werden, andernfalls richtet sich der Anspruch gegen Ihre ehemaligen Vermieter und müsste, falls dieser nicht reagiert, im Klagewege geltend gemacht werden. Informationen darüber, ob bereits ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, erhalten Sie bei dem für Ihren Vermieter zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht.

Eine weiterer Möglichkeit wäre, einfach die Bank anzuschreiben, bei der die Kaution angelegt ist und mit dem Nachweis, dass das Mietverhältnis beendet ist, die Auszahlung zu verlangen. Je nach Anlageform der Kaution und Sachstand des Insolvenzverfahrens, funktioniert das gelegentlich und die Bank zahlt die Kaution direkt an den Mieter aus.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch


ANTWORT VON

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