seit november 2007 beherberge ich einen pflegehund . das tier wurde mir von seiner besitzerin anvertraut , weil ihr mann gewalttätig gegenüber dem hund und der frau wurde , sie wollte den hund aus der schusslinie haben und sich von dem mann trennen . die besitzerin hat schriftlich erklärt , dass sie für alle anfallenden kosten ( unterkunft , verpflegung , tierarztkosten )aufkommt . inzwischen ist ein betrag von ca. 1000€ zusammengekommen (pensionskosten pro tag 5 € , eine notwendige operation etc. ), worüber ich die besitzerin regelmässig informiert habe. die frau hat sich inzwischen mit ihrem mann wieder ausgesöhnt , ein weiterer verbleib des hundes bei mir wäre also nicht mehr notwendig . die abholung des hundes zieht sich allerdings jetzt ins unendliche . andauernd gibt es neue gründe , warum sie ihren hund nicht holen kann ( autoschaden , fortbildung , wasserschaden ,kind ist krank , etc. ) ich habe ihr nun schriftlich einen endgültigen termin gesetzt , bis zu dem sie den hund abholen sollte , sie ist wieder nicht erschienen . ( diesmal wegen einer fortbildung ) nun meine frage : wie lange kann sie / darf sie diese spiel weterspielen ? ... ( meine forderungen an sie übersteigen den wert des hundes inzwischen ) wie und wann kann ich den hund behalten ?