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Arztrechnung von 2006

20. Februar 2010 03:03 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo!

Ich erhielt gestern gleich zwei Rechnungen (*keine* Mahnung) von meinem ehemaligen Arzt in einem Umschlag.

Die erste Rechnung ist von 2006 und beläuft sich auf Forderungen des ganzen Jahres 2006 (von März bis Dezember). Soweit ich hier bereits gelesen habe, sollte das verjährt sein. Richtig?
Wie erhebe ich Einspruch auf diese Rechnung?

Die zweite Rechnung, die sich im selben Umschlag befand, beläuft sich auf sämtliche Forderungen aus dem Jahr 2007 - von Januar bis August. Diese Rechnung muss bezahlt werden?

Beide Rechnungen haben das Rechnungsdatum 18.02.2010.

Zu diesen Zeitpunkten war ich über meine Eltern 80% Privatversichert und zu 20% über die Beihilfe der Bundeswehr versichert. Weder meine Eltern, noch ich sind in der Lage den Betrag von c.a. 650 Euro vorzuleisten, der im Jahr 2007 angefallen ist.

Inzwischen bin ich gesetzlich versichert.
Wie soll ich vorgehen?

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

20. Februar 2010 | 07:56

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Die Forderungen verjähren nach drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in denen sie entstanden, d.h. die Leistungen erbracht worden sind. Die Übersendung der Rechnung begründet lediglich die Fälligkeit. Die Forderungen aus dem Jahr 2006 sind damit mit Ablauf des letzten Jahres verjährt, Sie können diese ignorieren. Sollte der Arzt den Betrag beitreiben lassen, so sollten Sie gleichwohl einen Anwalt mit Ihrer Interessenvertretung beauftragen. Obsiegen Sie in dem Verfahren, so muss der Arzt die Kosten tragen. Die Rechnung betreffend das Jahr 2007 sollten Sie alsbald begleichen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
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Fax. 0211/324021


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