Provision aus Vermittlung eines Mobilfunkvertrages zurückgefordert
vom 8.9.2009
50 €
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beantwortet von
Diese besagt, dass der Netzbetreiber das Recht hat, Provisionen von einem Händler zurück zu fordern, wenn die Anzahl der "schlechten" Verträge in einem Monat einen Schwellwert von 8% übersteigt. ... Aus unserer Sicht ist die "EFC-Regelung" grundsätzlich nicht gültig, da unsere Vertriebsleistung erbracht worden ist und wir als Händler die Bonität eines Kunden nicht einschätzen können. ... Daher hier unsere Fragen: 1.