Zweifelhafte Ablehnung der Gewährleistung
| 6. Mai 2022 20:37
| Preis:
35,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
- ca. am 22/23.09.2020 einen Crosstrainer nach online-Bestellung erhalten, über paypal bezahlt, nach Anleitung aufgebaut, in den nächsten Tagen 2-3 mal für jeweils ca. 20 min benutzt und danach mangels Motivation nur noch sehr selten.
-nach Motivationsschub Ende April 2022 das Gerät mehrmals benutzt; allerdings gab es nach dem 2. oder 3.Mal jeweils 20-minütiger Benutzung derart quietschende Geräusche von sich, dass es unmöglich ist, das Gerät weiter zu benutzen, wenn man nicht einen handfesten Nachbarschaftsstreit riskieren will. Ein bremsender Güterzug wäre jetzt deutlich übertrieben, aber die Richtung stimmt.
-Gesamtnutzungsdauer des Gerätes liegt deutlich unter 10 Stunden. Der Preis lag 2020 449,49€ incl. Transport. Das Gerät wurde niemals überbelastet oder unsachgemäss verwendet.
Garantie seitens des Herstellers besteht offenbar nicht.
Daraus entspann sich folgender mail-Verkehr:
Ich am 25.04.2022
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem von Ihnen erhaltenen Produkt Crosstrainer MC 300 ist leider ein Problem aufgetreten: nach nicht mal 10 Stunden Gesamtnutzung quietscht das Gerät in unzumutbarer Lautstärke. Zur Verdeutlichung habe ich eine Audiodatei angehängt. Dieses Quietschen tritt bei jeder Benutzung und bei allen Leistungsstufen auf. Besonders deutlich wird das ab ca. Sekunde 30 der Aufnahme.
Das Gerät ist in seinem jetzigen Zustand für mich nicht benutzbar, wenn ich nicht einen Nachbarschaftsstreit riskieren will.
Ich erwarte von Ihnen umgehend Vorschläge zur Lösung des Problems.
Telefonisch wäre ich erreichbar unter XXXX/XXXXXXXX
Mir freundlichen Grüßen
"
Antwort:
"Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für die Kontaktaufnahme.
Bitte probieren Sie das Problem nach folgendem Hilfevideo zu lösen:
https://www.youtube.com/watch?v=tOzPAlUFg9Q
Sollte dies nicht weiterhelfen, melden Sie sich bitte bei mir.
Anbei schönen Tag.
"
Nachdem ich die Tipps ausgeführt hatte und feststellen musste, dass diese nicht das quietschende Geräusch beseitigen:
Ich:
"Hallo, XXXX XXXX,
das Quietschen kommt definitiv nicht von den Gelenken. Die wurden bereits nachgeschmiert.
Freundliche Grüße"
Antwort:
"
Guten Morgen Herr XXXX,
vielen Dank für die Nachricht.
Wir könnten Ihnen andernfalls sehr gerne eine Reparatur bei uns im Hause anbieten. Die Kosten hierfür müssten Sie allerdings selbst tragen.
Auf Rückmeldung ob Sie damit einverstanden sind, freue ich mich sehr.
Anbei schönen Tag.
"
Ich:
"Hallo, Herr XXXX,
netter Versuch, aber die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Gefahrübergang. Das wäre erst im September diesen Jahres der Fall.
Kostenübernahme meinerseits ist also keinesfalls eine Option.
Ich bitte um andere -praktikable- Vorschläge.
Mit freundlichem Gruß"
Antwort:
"vielen Dank für die Nachricht.
Leider müssen Sie die Kosten hierfür übernehmen.
Nachstehend erkläre ich Ihnen den Sachverhalt wie folgt:
wir bedauern, dass das von Ihnen gekaufte Produkt mangelhaft ist. Leider müssen wir Ihre
Reklamation jedoch zurückweisen.
Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.
Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden. Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers. Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6‐Monats‐Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6‐Monats‐Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.
Leider bietet der Hersteller für das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an, so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen zu lassen.
Anbei schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Best Regards
"
Ich bitte um eine kurze rechtliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen