Der Marktleiter sagte mir auch am 24.02, wo ich nur den einen Bon storniert hatte und angezeigt wurde, sag mir viel tausender der Schaden ist, ich stand unter Schock, da der türkische Marktleiter am 24.02 mich beleidigte, auf den Tisch haute etc. Da ich ja unter Bewährung stehe habe ich einfach 4000 Euro gesagt (habe ich nur so aus Anhieb gesagt und war erfunden), da der Marktleiter sagte, wenn ich sage wie hoch der Schaden ist, ruft er die Polizei nicht. ... Als Beweise hat die Staatsanwaltschaft folgendes: - Meine Aussage - Zeuge meine Marktleiter und Polizeibeamter - Kassenbedienerbericht von meine Kasse, wo nur die Summe der einzelnen Bonstorno stehen - Zusammenstellung der Stornobuchungen Nun meine Fragen, brauche antworten: - Was heißt einschlägig vorbestraft?