Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB
vom 17.2.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
In einigen Foren konnte ich nachlesen, das ein o.a. Mietvertrag - unter Umständen - bei Hochzeit "mieterseitig" gekündigt werden kann. Ist dem WIRKLICH so oder unterliegt das jeweiligen Einzelfallentscheidungen ?