Wir vereinbarten, daß ich einen Nachmieter für die Wohnung im DG stellen kann. Vom Frühjahr bis August 2006 renovierte und sanierte ich die Wohnung im EG, wie neue Fußböden in der gesamten (50 qm) Wohnung, neue Sanitäranlagen wie Dusche etc. und Neuverlegung der Wasserleitungen durch eine Firma, neues Verputzen der Wände etc., Miete bezahlte ich stets für beide Wohnungen, EG und DG.Einen Nachmieter für die Wohnung im DG zum 01.09.2006 hatte ich gestellt, die junge Frau hat den Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben und in ihrem Beisein einigten der Vermieter und ich uns darüber, daß der Gewerbemietvertrag damit nichtig ist und wir den 2000 geschlossenen Mietvertrag über Wohnraum für das EG wieder gelten lassen, zu den selben Konditionen, weshalb wir auch keinen neuen Mietvertrag schriftlich abschlossen. ... Sollte ich eine Feststellungsklage beim Amtsgericht einreichen, daß mein Mietvertrag seit 09/2000 besteht?