Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Wohnung "tiptop" aussieht, sind m.E. keine Schönheitsreparaturen notwendig.
Diese werden nur dann notwendig, wenn sie objektiv erforderlich sind. Ferner liegen Sie unter dem im Fristenplan vorgesehenen Fristen. Dies spricht also ebenfalls für Sie.
Es wäre noch interessant zu wissen, ob die Wohnung bei Ihrem Einzug frisch renoviert war. Ansonsten wäre diese Überwälzung von Schönheitsreparaturen wohl ebenfalls unwirksam.
Ein offensichtlich lediglich falsch gesetztes Kreuz auf dem Übergabeprotokoll dürfte hingegen keinen großen Unterschied machen.
Ich würde also vor dem Hintergrund dieses Sachverhalts empfehlen, keine weiteren Schönheitsreparaturen vorzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen