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1.678 Ergebnisse für küche bgb

Gewährleistungsausschluss Immobilienkauf
vom 10.12.2012 65 € Historischer Preis
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Der Verkäufer hat sie in einem noch unfertigen Zustand im Sept/Oktober 2011 erworben und fertig gestellt (z.B. wurden Heizkörper in Bad und Küche ergänzt, WC , Waschbecken und Badewanne neu eingebaut).
Schönheitsreparaturen / Nikotin
vom 8.12.2007 20 € Historischer Preis
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. §7 – Schönheitsreparaturen 1.Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen [Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke sowie der Fenster und Außentüren von innen] auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 2.Fristenplan Die Schönheitsreparaturen sind spätestens in folgenden Zeitanständen durchzuführen: -In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. 3.Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der unter 2. genanten Renovierungsfristen, so hat der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen anteilig wie nachstehend genannt zu übernehmen: In Küchen, Bädern und Duschen nach 1 Jahr 33,3% Nach 2 Jahren 66,6% Nach 3 Jahren 100% … [usw.]
Schönheitsreparaturen - zusätzlich Schimmel und Wasserfleck
vom 5.6.2009 25 € Historischer Preis
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Im Herbst hat es sehr stark geregnet und ich bemerkte einen großen Wasserfleck (ca. 20 cm Durchmesser und nach unten hin „ablaufend“) in der oberen Ecke der Küche. ... Im Mietvertrag steht zum Thema Schönheitsreparaturen: 1a) Da die Kosten der Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht in die Miete einkalkuliert sind, ist der Mieter, nicht der Vermieter, verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen, falls diese nach dem Abnutzungsgrad der Mieträume erforderlich sind, fachgerecht auszuführen. b) Hierfür gelten im Allgemeinen die folgende turnusmäßige Fristen: Küchen/Bäder/Duschen 3 Jahre; für Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten 5 Jahre; für Fenster/Türen/Heizkörper 6 Jahre; für übrige Nebenräume (inkl.
Kündigung Dauernutzungsvertrag Schönheitsreparatur
vom 27.7.2013 35 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiräume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre spätestens alle 4 Jahre durchzuführen. in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderren Nebenräumen alle 7 Jahre Sind bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig so hat das Mitglied an die Genossenschaft einen Anteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch das Mitglied bei der Berechnung der Nutzungsgebühr berücksichtig worden ist.
Renovierung bei Auszug - Mietvertrag Zusatzvertrag überhaupt zulässig
vom 28.7.2005 20 € Historischer Preis
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Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gelten üblicherweise Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, Lackieren von Heizkörpern und Rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren alle fünf Jahre 7.
Untermieter nutzt eigenmächtig Balkon
vom 1.5.2007 25 € Historischer Preis
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Im Untermietvertrag stehen also auch nur die 2 untervermieteten Zimmer (und Küchen- und Badmitnutzung natürlich) und in einem Passus des Vertrages, wo weitere nutzbare Flächen (wie z.B. ein Freisitz oder Balkon) angegeben werden könnten, ist nichts vermerkt.
Kündigung vom Vermieter
vom 2.3.2015 51 € Historischer Preis
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Hallo Anwälte, ich habe eine Kündigung von meinem Vermieter bekommen wegen folgenden Gründen: 1) Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, die Fenster bei Minusgraden, nicht Stundenlang auf gekippt zu lassen 2)Wegen Ansammlung von Müll im Treppenhaus In beiden Fällen sind Beschwerden der anderen Mietpartei eingegangen 3) Wegen frechen und respektlosen Verhalten dem Vermieter gegenüber. 4)Wegen keinerlei Rücksichtnahme auf anderen Mietern und Vermietern. zu 1: das Fenster ist in der Küche auf weil ich da rauche, es gibt keinerlei Schäden oder der gleichen weil das Fenster auf ist zu 2: bei Einzug habe ich die Vermieterin gefragt ob ich den Gelben Sack Ständer in den Hausflur stellen darf und sie sagte ja, nun nach 6 Monaten stört es die andere Mietpartei und an dem Tag wo sie mir es gesagt haben habe ich den Ständer in die WHG genommen. zu 3 und 4: da kein Vernünftiges Gespräch mit Vermieter und Mieter möglich ist und ich nur beschimpft werde gehe ich nur vorbei bei ihnen wenn sie mir mal wieder im Hausflur auflauern mit den Worten ja ja und sie mögen mir alles schriftlich zukommen lassen.
Renovierung bei Auszug sowie Schönheitsreparaturen
vom 24.1.2012 25 € Historischer Preis
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. § 7 Schönheitsreparaturen 1) Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. 2) Zu denSchönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. 3) Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen.
Falsche qm Anzahl / Klauseln im Mietvertrag / muss ich renovieren?
vom 11.1.2009 25 € Historischer Preis
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Gebrauch und Pflege der Mieträume, Schönheitsreparaturen Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Erpressung Vertrag, Hausfriedensbruch
vom 24.5.2015 33 € Historischer Preis
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Sie öffnete die Tür, mein Freund stand daneben, erst nicht sichtbar und ich sagte ihr was ich wollte sie bat mich in die Küche und fragte was sie unterschreiben soll und was das ist was ich dabei habe also die Formulare, als mein Freund merkte die Vermieterin fängt an mit mir zu diskutieren und unfreundlich wird, kam er 2 Schritte ins Haus hinein um mir zu helfen (die Tür stand offen) und sagte mir, ich soll nicht diskutieren sondern gleich raus und fertig, daraufhin fragte sie wer er sei und, dass er die Wohnung verlassen soll, mein Freund sagte er sei Zeuge und bleiben, dann sagte sie ok dann hole ich jetzt meinen Vater.
renovieren bei Auszug nach 2 Jahren
vom 23.3.2016 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: a)in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre, b)in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 8 Jahre, c)in allen anderen Nebenräumen alle 10 Jahre, (...)