Im Rahmen einer Scheidung hat meine Ehefrau eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen und nunmehr eine Vermögensaufstellung mit unstrittigen Werten wegen einer möglichen Auseinandersetzung an diesen Rechtsanwalt gegeben. ... Satz Bezeichnung Gebühr 2300 2,3 Geschäftsgebühr aus € 1.015.838 Vermögensauseinandersetzung € 10.685,80 1000 1,5 Einigungsgebühr im nichtanhängigen Verfahren aus € 1.015.838 (Vermögensauseinandersetzung) € 6.969,-- Pauschale für Entgelte, Post, Telefon € 20,-- 2300 2,0 Geschäftsgebühr aus € 1.000.000 (Zugewinnausgleich) € 2.708,-- 1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus € 1.000.000,-- (Zugewinnausgleich) € 2.031,-- 3100 1,30 Verfahrensgebühr aus € 9.000,-- (Scheidung) € 583,70 3104 1,20 Terminsgebühr aus € 9.000,-- € 538,80 7002 Pauschale für Post, telefon € 20,-- 2300 1,30 Geschäftsgebühr aus € 12.000,-- (Unterhalt) € 683,80 1000 1,50 Einigungsgebühr im nichtanhängigen Verfahren € 789,-- insgesamt € 25.029,10 Frage: Ist diese Gebührenrechung angesichts des auch nachfogend geschilderten Sachverhaltes rechtens und was fällt noch an weiteren Kosten an????????????????