Unterhaltspflicht für Angehörige des Ehepartners
vom 6.1.2009
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, habe ich als Ehegatte in irgendeiner Form eine Unterstützungspflicht im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen unmittelbar oder mittelbar (über meine Ehefrau) gegenüber Verwandten meiner Ehefrau (Geschwister, Eltern)? Mit anderen Worten: Soweit ich weiß müssen Kinder ihre Eltern unterhalten bezüglich sozialer Leistungen wie Unterstützung im Rentenalter oder im Pflegefall, soweit deren Einkünfte/Vermögen nicht ausreicht. Fraglich ist, ob diese unmittelbare Pflicht meiner Frau ihren Eltern/Geschwistern gegenüber auch auf mein Vermögen/Einkünfte durchschlägt.