Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 33 II TVöD endet Ihr Arbeitsverhältnis am Ende des Monates, in dem Ihnen der Rentenbescheid über die unbefristet Erwerbsminderungsrente zugestellt wurde.
Urlaubsansprüche wandeln sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Urlaubsabgeltungsansprüche. Der Urlaub für das Kalenderjahr 2017 ist spätestens am 31.03.2019 verfallen.
Daher können Sie noch die Urlaubsabgeltungsansprüche für das Kalenderjahr 2018 und den anteiligen Urlaub für das Kalenderjahr 2019 geltend machen. Achten Sie darauf, dass Sie die 6 monatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Ansprüche einhalten. Ansonsten verfallen diese.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hauser,
vielen Dank für Ihre prompte und sehr informative Antwort!
Meinen Anspruch habe ich direkt mit der Übermittlung des Rentenbescheides an meinen Arbeitgeber schriftlich formuliert.
Leider endete der Anspruch für 2017 ja zum 31.03.2019, wie Sie schreiben.
Der Rentenbescheid vom 17.04.2019, der bei mir eintraf, beendet das Arbeitsverhältnis ja dann zum 30.04.2019
Es standen noch etliche Urlaubstage aus 2017 auf meinem Konto.
Gibt es keine Möglichkeit, dass ich diese doch ausgezahlt bekomme, da ich ja wegen Erkrankung ab 11. 2017 nahtlos krankgeschrieben war und somit keinerlei Urlaub mehr abgelten konnte?
Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße!
Sehr geehrter Fragesteller,
leider gibt es keine Möglichkeit mehr, Urlaubsabgeltung für das Kalenderjahr 2017 zu erhalten. Normalerweise verfällt Urlaub spätestens am 31.03 des Folgejahres. Nur bei Langzeiterkrankten wie Ihnen verfällt der Urlaub erst 15 Monate nach dem Urlaubsjahr. Daher sind die Urlaubsabgeltungsansprüche für das Kalenderjahr 2017 am 31.03.2019 verfallen.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht