Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie müssen die beiden Gehaltszahlungen Januar und Februar 2012 in Deutschland versteuern. Gleichgültig ist, ob Sie das versteuerte Gehalt danach in eine Rürup Rente einzahlen. Ihre Einkünfte aus Schweiz werden 2012 noch innerhalb der Progression in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt (Vgl.BFH v. 17.01.2008 – VI R 44/07
, BStBl 2011 II S. 21
).
Progressionseinkünfte sind nicht lediglich zu einem Fünftel, sondern in voller Höhe zu berücksichtigen.
Bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Abfindungen nach dem DBA-Schweiz kommt es nach Ansicht der Finanzverwaltung (BMF v. 25.03.2010, BStBl 2010 I S. 268) darauf an, welchen Charakter die Abfindung hat:
Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen – z. B. wenn laufende Pensionszahlungen kapitalisiert in einem Betrag ausgezahlt werden –, steht das Besteuerungsrecht entsprechend Art. 18 DBA-Schweiz dem Wohnsitzstaat (Schweiz) zu.
Dagegen hat der frühere Tätigkeitsstaat Deutschland das Besteuerungsrecht, sofern es sich bei der Abfindung um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder die Abfindung allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gewährt wird. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Abfindung wegen vorzeitigem Ausscheiden handelt, so dass
diese in Deutschland zu versteuern ist und eine Nachversteuerung nicht in Betracht kommt bei einer etwaigen Rückkehr nach Deutschland.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 11.11.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Herr Hermes,
Ihre Antwort ist für mich nicht verständlich, aus diesem Grunde versuche ich es etwas anderst zu schildern.
die Besteuerung meines Gehalts von März bis Dezember erfolgt in der Schweiz (183 Tage regelung), hierfür zahle ich keine Abgaben mehr in Deutschland, oder?.
NUR die Gehälter von Januar und Februar + meine Abfindung werden in Deutschland besteuert, oder?
Zahlenbeispiel:
Gehalt BRD: 10000€
Abfindung BRD: 100000€
Gehalt Schweiz: 50000€
Einzahlung Rürup: 10000€ (weil steuerlich absetzbar)
Berechnung Steuer Abfindung (fünftel-Regelung):
0€ Gehalt Deutschland
100000€ Abfindung
ist das so richtig oder müßte ich das Gehalt aus der Schweiz, trotz besteuerung in der Schweiz hier hinzu addieren (Progressionsvorbehalt)?
Des weiteren Bitte ich Sie mir den zweiten Teil meiner Fragen zu beantworten.
Danke für die Antwort
1Die Besteuerung des Gehalts von März bis Dezember erfolgt in der Schweiz. Diese Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei und unterfallen lediglich dem Progressionsvorbehalt und sind in der deutschen Steuererklärung anzugeben.
2. NUR die Gehälter von Januar und Februar + meine Abfindung werden in Deutschland besteuert, oder?
JA! Bezüglich Einkünfte in der Schweiz siehe 1.
Siehe oben. Die Abfindung ist in Deutschland zu versteuern, deshalb ist es gleichgültig, ob un d wann Sie nach D zurückkehren, da es zu keiner Nachversteuerung kommt. Die Abfindung wurde ja bereits versteuert.