Mietkaution ohne Rechtsgrundlage nicht erstattet
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Situation: Sommer / Herbst 2011: Mein Sohn (Student) hatte in Muenchen ein moebliertes Zmmer von Privat gemietet, mit 1000 Euro Kaution. Bei seinem Auszug wurden keine Ansprueche aus der Kaution geltend gemacht. Die Rueckzahlung der Kaution erfolgte trotz muendlicher Zusage jedoch nicht, trotz mehrfacher Aufforderung.