ich wohne seit fast 10 Jahren in einer Mietwohnung, in der von der Vor-Vormieterin einige Einbauten Holzdecke, Einbauküche, Heizungsabdeckungen vorgenommen wurden. D.h. diese Einbauten sind jetzt min 20Jahre alt.
Ich ziehe nun aus und die Verwaltung (welche während unserer Mitdauer gewechselt hat und erst seit drei Jahren für dieses Objekt zuständig ist) fordert das wir die Einbauten zurück bauen. Im Mietvertrag steht tatsächlich das wir die genannten Einbauten vom Vormieter übernehmen und bei Auszug für den Rückbau zuständig sind.
Ein Nachmieter kommt leider nicht in Betracht da die Wohnung nach unserem Auszug erstmal saniert wird(Küche,Bad).
Meine Frage nun, bin ich wirklich für den Rückbau verantwortlich?
Oder war die Übernahme der Verantwortung ggf schon damals nicht rechtens?Bzw sind die Einbauten evtl. mittlerweile verjährt oder ähnliches?
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist ein Mieter verpflichtet, die Mietwohnung nach Ende des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben und zwar so, wie er sie übernommen hat. Einbauten sind wieder zu entfernen, sofern keine Einigung über deren Verbleib getroffen wurde, was hier ja nicht der Fall ist.
Da Sie durch eine vertragliche Regelung die Pflicht des Vormieters insoweit übernommen haben, müssen Sie auch dessen Einbauten beseitigen.
Anhaltspunkte dafür, dass diese Vereinbarung unwirksam sein könnte, gibt Ihre Sachverhaltsschilderung nicht her.