Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sofern Sie die Nachzahlung für 2007 ohne Vorbehalt bezahlt haben, haben Sie diese damit rechtlich anerkannt. Sie können sich dann auch nicht mehr auf die sog. "ungerechtfertigte Bereicherung berufen", es sei denn es handelt sich um nicht umlagefähige Kosten. Dies ist bei Ihnen allerdings leider nicht der Fall.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Mitteilung machen kann. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Diese Antwort ist vom 25.06.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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