Berechnung des Trennungsunterhalts bei Steuerklasse III / V und V/V
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Finanzielle Situation: Ehemann •Nettoeinkommen 3800,-, (Steuerklasse III) Urlaub, Weinachtgeld bereits eingerechnet •Allgemeine berufsbedingten Ausgaben, •Gemeinsame Schulden: 678,- EURO monatlich •Unterhaltsverpflichtung: o(3) Kinder aus der Vorehe (10, 15 und 17J) bei deren Mutter in Deutschland lebend o(1) uneheliches Kinder (14J) bei seine Mutter in Afrika lebend •Beitrag IG Metall 35,- EURO monatlich Ehefrau Nettoeinkommen 308,-, (Steuerklasse V) Allgemeine berufsbedingten Ausgaben, keine weitere Belastungen.