"Wegen dem VERLUST meines Arbeitsplatzes" (auch in der Aufhebung so formuliert) habe ich, gemäß bestehendem Sozialplan eine Aufhebung des Arbeitsvertrages, ohne Berücksichtigung von Kündigungszeiten (6 Wochen zum Quartalsende) ab 1.1.2007 am 6.12.2006 vereinbart, da eine Weiterbeschäftigung für den alten (und neunen AG) unzumutbar ist und für ein Handeln Eile geboten war. ... Die Aufhebung des Arbeitsvertrages war weiterhin geboten, weil mir andernfalls absehbar 6 Monate später eine Änderungskündigung ausgesprochen worden wäre.... Weiterhin hat sich mir nun eine am alten Wohn/Arbeistort, sofort anschließende, zwingende (unentgeltliche) Ausbildung und Einarbeitung in einem konkurruierenden Unternehmen (zum Vorarbeitgeber) angeboten, mit der Option auf gute Aussicht dort im Anschluss (nach 3-4 Monaten) wieder einen Arbeitsvertrag zu erhalten, welches mir später so nicht noch einmal gegeben sein würde.