Verweigern des Elternunterhaltes - Sorgerechtentzug im Jugendlichenalter
vom 23.7.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Unmittelbar nach dem Tod meiner Mutter zog ich aus dem elterlichen Haus aus und lebte bei meiner Großmutter, ich hatte seit dem auch keinen Kontakt mehr mit meinem Vater. ... Unabhängig davon, ob das Sozialamt überhaupt eine Grundlage zur Annahme hat, dass meine Einkünfte die Grenze zum Einholen einer Einkommenserklärung haben, würde ich gerne wissen, ob der Entzug des Sorgerechtes vor Vollendung des 18.