Weiterbildung/Kosten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit als angestellte Zahnärztin tätig und mache nebenbei eine Weiterbildung (Master Kieferorthopädie 3 Jahre), welche mein Chef zur Hälfte übernimmt (er bezahlt 10 000 Euro). Im Arbeitsvertrag steht: " Der Arbeitgeber kann die Rückzahlung der übernommenen Studiengebühren fordern, falls die Arbeitnehmerin das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von 2 Jahren nach Studienabschluss Msc Kieferorthopädie verlässt." Meine Frage: Läuft die Zeit auch in der Elternzeit weiter oder verlängern sich dann diese 2 Jahre um die Elternzeit und falls ich vor dieser Frist kündige, muss ich die Kosten dann ganz oder nur anteilig übernehmen?