Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ausweislich Ihrer Schilderungen ist davon auszugehen, dass zwischen Ihnen und dem Unternehmen Lidl GmbH und Co KG ein Kaufvertrag über das von Ihnen bestellte Fahrrad zustande gekommen ist.
Dies führt nach § 433 BGB zu wechselseitigen Pflichten, für Sie u.a. zur Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen, für die Verkäuferin aber primär, Ihnen das Rad auch zu liefern und zu übereignen.
Solange aber die Verkäuferin Ihnen das Rad nicht übergeben hat, besteht für Sie keine Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen, so dass ich Ihnen nicht anrate, den Kaufpreis zu zahlen. Vielmehr sollten Sie dem Inkassounternehmen mitteilen, dass eine Lieferung der Ware bislang nicht stattgefunden hat und damit keine Pflicht Ihrerseits besteht, den Kaufpreis und Inkassokosten zu übernehmen.
Sie sollten der Verkäuferin zudem schriftlich eine letzte Frist zur Lieferung des gekauften Fahrrades von 2 Wochen setzen und dann ggf. vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Klein
Wilhelmstrasse 16
52428 Jülich
Tel: 0246197420
Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Genau das ist das Problem. das Fahrrad würde im am 18.5.21 bei Lidl bestellt. zwei Tage später habe ich telef. die Stornierung gemacht. Lidl meinte Rad ist schon beim ausliefern soll dann aber Annahme einfach verweigern.
Nur die Ware mit der Spedition kam nie bei mir an. Nach mehrmaligem email und telefo kommt von Lidl immer nur es wird weiter zur zuständigen Abteilung geschickt. bekomme aber nie eine richtige Antwort zurück. Immer nur Zahlungsaufforderungen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dann sollten Sie erst Recht keine Zahlung vornehmen und dies auch dem Inkassobüro mitteilen und dann einfach abwarten. Denn Sie haben hier von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, so dass weder eine Zahlungspflicht noch Annahmepflicht besteht. Sollte die Ware ankommen, so sollten Sie die Annahme verweigern. Es gibt jedenfalls keine Zahlungspflicht und zahllose Schreiben des Inkasso sollten Sie ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein