Da in dem Schreiben keine Inkasso-Zulassungsnummer genannt wurde und mir auch die gesamte Aufmachung desselben mehr als dubios vorkam, forderte ich die PECUNIA MAGNA GmbH umgehend via Mail auf, mir eine Vertretungsvollmacht im Original (§ 174 BGB) zukommen zu lassen und fügte hinzu, die geltend gemachte Forderung bis zur Vorlage der geforderten Anspruchsberechtigung ausdrücklich und vollumfänglich zurückzuweisen. – Das vorgenannte Unternehmen reagierte prompt und teilte mir mit, dass "Zurückweisungen und Rechtsmittel nicht mehr gegeben" seien und forderte mich erneut zur Zahlung auf. ... Frage: Wie würden Sie an meiner Stelle nun vorgehen? Ich möchte letztlich nicht an ein mir und der Schuldnerberatung völlig unbekanntes Unternehmen (in Raten) zahlen, welches womöglich nicht das Recht besitzt, die Forderung auch einzuziehen.