Kündigung wichtige Fragen und formulierungshilfe
vom 13.2.2018
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Spätestens am 22.02.2018 müsste die Kündigung zum 01.03.2018 vorliegen. 1. frage : ich habe im Internet gelesen, dass wenn der Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung die Kündigung einreicht damit automatisch auf den Lohn verzichtet zum Kündigungszeitpunkt. ... Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertrag zum 01.03.2018 „Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende befristete Arbeitsverhältnis sowie den Arbeitsvertrag vom 20.11.2017 im Rahmen der in der Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist von einer Woche zum 01.03.2018.