Sehr geehrte Damen und Herren, kurz möchte ich den Schadensfalls meiner Schwiegereltern schildern, vorgefallen vor einem Jahr im Oktober 2020: - Stromzählerwechsel wurde durch Elektro-Fachfirma vorgenommen - Die Sicherungen im Verteilerkasten wurden nicht abgeschaltet - Es entstand durch Überspannung ein Sachschaden an Elektrogeräten im Gesamtwert von ca. 1.500 EUR - Die Versicherung der Elektro-Fachfirma reguliert den Schaden nicht mit folgender Begründung: - die Sicherungen im Verteilerkasten hätten durch meine Schwiegereltern außer Betrieb genommen werden müssen, was in einem vorherigen Schreiben bei Terminvereinbarung gefordert wurde - Der Mitarbeiter der Fachfirma hätte ein "Okay" zum Stromzählerwechsel von meinem Schwiegervater erhalten Aus meiner Sicht greift die Argumentation nicht, denn: - Der Mitarbeiter der Fachfirma hätte sich selbst vergewissern müssen, dass tatsächlich die Sicherungen augeschaltet wurden, was vor Arbeitsbeginn nicht erfolgte.