Sehr geehrter Fragesteller,
die Verantwortlichkeit von Bäumen werden grundsätzlich erst einmal dem Grundstückseigentümer angelastet.
Diese Haftung kann allerdings insoweit abweichen, als der Geschädigte (Envia) von der Gefahr wusste und dennoch keine Maßnahmen ergriffen hatte, obgleich es ihr leicht im Rahmen der Beschneidungsmaßnahmen möglich gewesen wäre. Ich nehme dabei auch an, dass die Pappeln und deren Gefährlichkeit bereits beim Bau vorhanden waren oder sich diese Gefahr abzeichnete.
Sie selbst sollten aber dennoch die Pappeln regelmäßig untersuchen und bei konkreter Gefahr, sprich dass es abzusehende ist, dass ein oder mehrere Bäume kurzfristig innerhalb von Stunden / Tagen umkippen Envia direkt informieren.
Falls die Pappeln allerdings im jetzigen Zustand Schaden anrichten, lastet die Haftung aufgrund der Erkennbarkeit bei Envia, die Möglichkeiten hatte, ihr Eigentum wirksam zu schützen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe heute auch nochmal mit der Envia telefoniert und vom jetzigen Zustand der Bäume berichtet. Termitenstaat im Kernholz, extreme Trockenheit, usw. Der zuständige Mitarbeiter sagte mir das die beauftragte Baumschnitt Firma verantwortlich für die Beurteilung von gefährlichen Bäumen ist und die Mitarbeiter vor Ort (2013 )habe ich mehrfach auch per mail darauf hingewiesen. Weiterhin sagte der zuständige Envia Mitarbeiter (telefonisch zu), das falls die Bäume auf die Hochspannung fallen sollten. Sie verantwortlich sind und mir keine Kosten entstehen. Diese Aussage habe ich nun per Telefon erhalten aber das Gespräch nicht mitgeschnitten.
Muss ich noch etwas schriftliches anfordern?
MfG
OR
v
Sehr geehrter Fragesteller,
fertigen Sie eine Gesprachsnotiz an und bitten diesbezüglich um Bestätigung.
Das wäre dann auf jeden Fall ausreichend.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die Gebühren dieser Frage würden dann entsprechend angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
entschuldigen Sie bitte das Versehen. Insofern darf ich ggf. um Korrektur der Bewertung bitten.
Fertigen Sie eine schriftliche Telefonnotiz und lassen sich diese vom Unternehmen noch bestätigen.
Dann sind Sie auf der richtigen Seite.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die Gebühren dieser Frage würden dann entsprechend angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Die Telefonnotiz hat außerdem den Vorteil, dass das Gesagte von Ihnen aufgeschrieben und in einem möglichen Prozess verwertet werden kann, auch wenn keine Bestätigung, aber auch kein Widerspruch kommt.
Machen Sie dies bitte ebenfalls noch per Einschreiben.