Ich habe jedoch dem „Druck" (Androhung: Strafanzeige, langwieriger Prozess,fristlose Kündigung…) mental nicht standgehalten und hielt damals die Unterzeichnung besagter Dokumente für ein „kleineres Übel" > Ich verfüge über eine Ärztliche Liquidation von 04.17, die u.a. meinen psychischen Zustand diagnostiziert als auch, dass man mir bereits 11.2016 eine Arbeitsaufgabe empfohlen hat. SChlussendlich erfolgte eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung meinerseits 05.17( falls relevant: Gegenüber dem Arbeitsamt teilte der AG mit, dass es sich um eine ordentliche Kündigung meinerseits handelte und verneinte, dass der Anlass auf vertragswiedriges Verhalten zurückzuführen ist.). ... Angenommen ich erhalte später bei einem neuen Arbeitgeber einen Job, kann der ehemalige AG denn auch dort anrufen und ihm diesen Umstand mitteilen, sodass ich unter Umständen fristlos gekündigt werde und Schadensersatz pflichtig bin?