Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn 15.06.2012 unterschrieben, den ich nun nicht einhalt

3. Juni 2012 20:25 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


21:45

Ich habe einen AV mit Arbeitsbeginn 15.06.2012 unterschrieben, den ich nun nicht einhalten kann, da ich keinen Kita-Platz für meinen Sohn bekommen habe.

Was kann ich jetzt tun, ohne Nachteile zu bekommen.

Der AV ist befristet für ein Jahr und enthält eine Probezeit von 6 Monaten.

Herzlichen Dank

3. Juni 2012 | 21:07

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Ein Rücktrittsrecht oder ähnliches haben Sie leider nicht.

Sie können jedoch versuchen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich die Auflösung des Arbeitsvertrages vereinbaren.

Alternativ können Sie mit der in der Probezeit üblichen Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, was jedoch erst ab Beginn des Arbeitsverhältnisses möglich ist, somit ist eine Kündigung erst zum 29.06.2012 möglich. Gegebenenfalls hilft eine Krankschreibung über die Frist hinweg, auch wenn dies nicht der legale Weg ist.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juni 2012 | 21:17

drohen mir bei einer einvernehmlichen auflösung des AV rechtliche nachteile, von seiten des AG, in form von schadenersatz?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juni 2012 | 21:45

Sofern es einvernehmlich erfolgt als Vereinbarung, dann fallen keine Forderungen an.

Wenn Sie jedoch im ungekündigten Arbeitsverhältnis nicht erscheinen, dan besteht die Möglichkeit, dass der Arbietgeber Schadensersatz verlangen kann. Dieser muss dann aber vom Arbeitgeber nachgewiesenn werden, was meist schwierig ist.

ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER